Ehepaare versuchen häufig, sich mit einem Berliner Testament dafür zu sorgen, dass ihr angespartes Vorsorgekapital nicht durch die Erbteilung geschmälert wird, weil das verbleibende Erbe des Ehegatten u. U. dann nicht mehr ausreicht, den Lebensunterhalt angemessen zu bestreiten. Das Berliner Testament ist jedoch für dieses Ziel nicht oder nur bedingt geeignet und schafft zudem noch ganz andere Probleme. Der neuste Blogbeitrag von Daniel S. Batt auf www.vorsorgportal.org beschäftigt sich mit der Frage, welche Probleme das Berliner Testament mit sich bringt. Den Blog finden sie unter http://vorsorgeportal.org/der-finanzblog.html
Daniel S. Batt
Vorsorgeberater
Pro55+ GmbH
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