Der BGH verlangt von den Lebensversicherungsgesellschaften eine bessere Verteilung der Abschlusskosten über die Zeit. Das hat zur Konsequenz, dass vorzeitig gekündigte Verträge rascher zu einem relevanten Rückkaufswert kommen, wenn nicht alle Kosten gleich mit den ersten Prämien verrechnet werden. Betroffen sind Verträge, die zwischen 2002 und 2007 abgeschlossen wurden.
Welche Folgen hat dies für die Versicherten? Wer profitiert? Wer muss dafür bezahlen? Und wie lässt sich dieses Problem generell vermeiden? Unser Finanzplanungsexperte Daniel S. Batt nimmt dazu in seinem wöchentlichen Finanzblog auf www.vorsorgeportal.org Stellung.
Mit folgendem Link gelangen sie direkt zum Beitrag: http://www.vorsorgeportal.org/der-finanzblog/2012/07/26/74-schoene-aussichten-.html
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