Nicht nur für Unisex ist der 21.12.2012 ein wichtiger Termin. Auch Inhaber von bestehenden Verträgen von Lebensversicherungen sollten sich dieses Datum merken, denn zu diesem Zeitpunkt tritt eine bedeutende Änderung im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in Kraft: Die zwingende Beteiligung der Versicherten an den stillen Reserven wird gekürzt.
Wer über eine Lebensversicherung verfügt, welche in absehbarer Zeit abläuft, sollte sich informieren, ob sich eine vorzeitige Kündigung nicht lohnen würde. Immerhin geht die Branche von einem Verlust von Ansprüchen von 5-10 % aus!
Allerdings ist Eile geboten, wie Finanzplanungsexperte Daniel S. Batt in seinem Blog auf www.twc-consulting.de ausführt, denn der letztmögliche Kündigungstermin ist der 30.11.2012! Rasches handeln ist also dringend erforderlich.
Seinen Beitrag finden Sie über nachfolgenden Link:http://twc-consulting.de/index.php/blogtwc/35-gesetzesaenderung-schroepft-versicherte
Wer über eine Lebensversicherung verfügt, welche in absehbarer Zeit abläuft, sollte sich informieren, ob sich eine vorzeitige Kündigung nicht lohnen würde. Immerhin geht die Branche von einem Verlust von Ansprüchen von 5-10 % aus!
Allerdings ist Eile geboten, wie Finanzplanungsexperte Daniel S. Batt in seinem Blog auf www.twc-consulting.de ausführt, denn der letztmögliche Kündigungstermin ist der 30.11.2012! Rasches handeln ist also dringend erforderlich.
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